Vorstoss

Umsetzung der Gewässerraumzonen

Mit der Umsetzung des Gewässerraums wird es im Baugebiet Auflagen in Form von grösseren Abständen bei Bauvorhaben geben. In den Landwirtschaftszonen spricht man von einer Extensivierung der Bewirtschaftung. Die Auflagen bewirken eine Wertverminderung der Liegenschaften. Die Schaffung der Gewässerraumzonen bedingt aber, dass in allen Zonen vermehrt auf die Einhaltung der Gewässerschutzvorschriften geachtet werden muss. Wir ersuchen den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie wird in den Bauzonen der Einsatz von Insektiziden, Herbiziden und Düngemittel in den Gewässerraumzonen überprüft?
  2. Wie werden Personen in ihrer Legitimation für den Einsatz solcher Hilfsstoffe überprüft?
  3. Wer wird für den Vollzug im Gewässerraum zuständig sein? Der Kanton oder die Gemeinden?

Interpellation (PDF)

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8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

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Simon Toggenburger
8752 Näfels
praesident@junge.svp-gl.ch

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