Vorstoss

Motion: „Angepasste Anzahl schützenswerte Bauten im Kanton Glarus“

Antrag:

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Anzahl der geplanten schützenswerten Bauten, von ca. 200 Objekten zu reduzieren.
Dabei wird auf eine geografische Verteilung Rücksicht genommen.
Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Pro Gemeinde (Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd) ist maximal ein charaktergleiches Objekt (Baute) zu inventarisieren. Beispielsweise Güterschuppen, „Hänggiturm“ oder ähnliches.
    Bereits bestehende inventarisierte, kantonale Objekte im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sollen zusätzlich nicht auch noch Kantonal inventarisiert werden dürfen.
  2. Eine Inventarisierung von einzelnen Objekten und Bauten mit Arealcharakter, bei welchen bauliche Veränderungen bereits vorgenommen worden sind beziehungsweise kurz davor stehen, dürfen weder in ein kantonales Inventar noch in ein Bundesinventar aufgenommen werden.

Begründung:

1. Ablauf:

Die Inventarisierungsarbeiten konnten im Jahre 2011 aufgenommen werden, welche durch eine externe Firma aus Winterthur ausgeführt wurden.
Die Eigentümer eines solchen möglichen Objektes von baukulturellem Wert, wurden erstmals im März 2015 angeschrieben und informiert:

Für Bauten im Inventar besteht eine sogenannte Schutzvermutung. Diese Auslegung ist gemäss Art. 10 des Natur- und Heimatschutzgesetztes bereits für die Behörden verbindlich und bestimmt damit ihr Handeln in Übereinstimmung mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz und den aus dem Inventarblatt festgehaltenen Schutzzielen.

Eine Anhörung war für die betroffenen Eigentümer bis am 31. Mai 2015 möglich.

2. Auswirkungen:

Eine verbindliche Einschätzung der Fachleute (ausserkantonaler Herkunft) ist bereits rechtsverbindlich. Diese Beurteilung hat meist grosse Auswirkungen auf die Nutzung und die Weiterentwicklung der betroffenen Objekte.
Eine wirtschaftliche Weiterentwicklung ist dadurch stak beeinträchtigt und meist bleiben wichtige Investitionen in den einzelnen Gemeinden und Regionen aus.

Die verbindlichen Auflagen lösen sehr hohe Mehrkosten aus. Trotz möglichen öffentlichen Beiträgen werden diese zusätzlichen Kosten nur zu einem kleinen Teil gedeckt.

Die erhöhte Anzahl der schützenswerten Bauten wird für den Kanton, die Gemeinden, die Glarner Wirtschaft und alle Eigentümer-/innen zu Mehrkosten führen.

Motion (PDF)

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Kontakt SVP Kantonalpartei

Thomas Tschudi
8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

Kontakt Junge SVP GL

Simon Toggenburger
8752 Näfels
praesident@junge.svp-gl.ch

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