Vorstoss

Motion zur Einführung der „Bausteuerzuschläge für Gemeinden“

Antrag

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass den Gemeinden die Möglichkeit offen steht, grössere Bau- und Investitionsprojekte über einen Bausteuerzuschlag analog zum bestehenden Bausteuerzuschlag des Kantons zu finanzieren.

Begründung

Der Kanton und die drei Gemeinden stehen vor grossen Projekten, die mit hohen finanziellen Kosten verbunden sind. Neben der Erhaltung der touristischen Kerninfrastruktur in Glarus Süd steht im Norden die Erneuerung des Sportzentrums lintharena sgu an. Diese Investitionsprojekte haben einen finanziellen Umfang, welche die Gemeinden schwerlich aus den laufenden Einnahmen finanzieren können. Angedachte Steuererhöhungen werden als Lösungen ins Feld geführt. Eine weitere Möglichkeit würde über die Erhebung eines zeitlich begrenzten Bausteuerzuschlages bestehen. Diese Praxis ist beim Kanton ein oft verwendetes und geschätztes Werkzeug um wichtige Investitionen tätigen zu können und gleichzeitig eine saubere und transparente Gegenfinanzierung zu gewährleisten.

Gemäss den Grundsätzen von HRM2 sind Zweckbindungen von Hauptsteuern nicht gestattet. Mit dem Verbot der Zweckbindung von Hauptsteuern soll eine gleichmässige Behandlung der verschiedenen staatlichen Aufgabengebiete gewährleistet werden. Die Landsgemeinde hat sich entgegen den Grundsätzen vor einigen Jahren gegen eine Abschaffung entschieden, weshalb im Kanton Glarus weiterhin die Erhebung von kantonalen Bausteuern möglich ist.

Diese Möglichkeit besteht für die Gemeinden jedoch nicht.

Bestehende Regelung in der Kantonsverfassung (Art. 52), im „Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden“ (Art. 8), im „Steuergesetz“ (Art. 129 – 131) und allfällige weitere Gesetzte und Gesetzespassagen sind so anzupassen, damit den Gemeinden die Erhebung von Bausteuerzuschlägen erlaubt ist.

Wir ersuchen Sie, Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Motion zu überweisen und damit die Möglichkeit zu schaffen, dass die drei Gemeinden zusätzliche Werkzeuge zur Finanzierung der anstehenden Grossprojekte erhalten und somit den Bürgern alternative Finanzierungsformen angeboten werden können. Ein Bausteuerzuschlag ist meistens weniger umstritten als eine generelle Steuererhöhung, da sie spezifisch für eine Investition erhoben wird, eine zeitliche Befristung aufweist und somit transparent und klar abgegrenzt eingefordert werden kann. Bieten sie Hand, um den Gemeinden für die anstehenden Investitionsprojekte eine mehrheitsfähige Finanzierungsform anbieten zu können.

Motion (PDF)

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Kontakt SVP Kantonalpartei

Thomas Tschudi
8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

Kontakt Junge SVP GL

Simon Toggenburger
8752 Näfels
praesident@junge.svp-gl.ch

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