Vorstoss

Interpellation: „elektronisches Baubewilligungsverfahren“

Sachverhalt

In vielen Bereichen unserer Gesellschaft und Wirtschaft ist die Digitalisierung schon sehr fortgeschritten. Insgesamt hat diese Digitalisierung sicher Risiken aber auch einige Vorteile und Chancen hervorgebracht. So können verschiedenste Prozesse beschleunigt und vereinfacht, sowie Kosten gesenkt werden.

Die Baueingaben erfolgen im Kanton Glarus jedoch immer noch stets in Papierform. Sämtliche Pläne und Formulare müssen im Normalfall bis zur siebenfacher Ausführung eingereicht werden. Für geplante Bauvorhaben, bei denen die Fachstellen des Kantons Glarus zuständig sind (z.B. bei nicht zonenkonformen Bauvorhaben), ist diese Zahl der Dokumente nochmals um einiges höher.

Die gesamte Baueingabe umfasst bald einen riesigen Papierstapel, ein wahrer Papierkrieg, der nur Kosten verursacht.

Für alle Bauobjekte ist eine formell korrekte und vollständige Baueingabe notwendig. Wird dieses unvollständig eingereicht, sodass im Baubewilligungsverfahren Korrekturen und Änderungen gefordert werden, sind die revidierten Unterlagen nochmals einzureichen. Dies verursacht wiederum einen erheblichen Aufwand für den Gesuchsteller sowie die öffentlichen Ämter.

Einen weiteren Punkt umfassen die Schnittstellen zu den verschiedenen externen Fachstellen, wie bspw. der Swisscom, die GlarnerSach, das Geometerbüro, die Technischen Betriebe, etc. Auch bei diesen gibt es heute, aufgrund der oben genannten Abläufe, einen erheblichen administrativen Aufwand.

Zukunft

Ein elektronisches Baubewilligungsverfahren könnte hier einen enormen Vorteil für die Einreicher des Baugesuches, für die Gemeinden und den Kanton und nicht zuletzt für die Umwelt bedeuten. Der Papierkrieg mit Unmengen Plänen und Formularen wäre beendet. Auch das Einreichen unvollständiger Bauvorhaben würde der Vergangenheit angehören, da diese gar nicht erst an das Bauamt eingereicht werden könnten, bevor sie vollständig sind (Vergleich elektronische Steuererklärung). Ebenfalls können durch die involvierten Personen, mit einem direkten Zugriff auf das jeweilige Programm (Internetplattform, e-bau), benötigte Informationen, den Stand der Baubewilligung und die Berichte der Fachstellen abgerufen werden. Dieses Vorgehen würde den bürokratischen Aufwand erheblich senken.

Aufgrund der oben erwähnten Ausführungen fordern wir die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass im Kanton Glarus sämtliche Baueingaben in elektronischer Form eingereicht werden können?
  2. Warum wurde bis zum heutigen Zeitpunkt nichts in diese Richtung umgesetzt?
  3. Wie könnten allenfalls Bestrebungen in Richtung elektronische Übermittlung möglichst rasch umgesetzt werden?

Interpellation (PDF)

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Kontakt SVP Kantonalpartei

Thomas Tschudi
8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

Kontakt Junge SVP GL

Simon Toggenburger
8752 Näfels
praesident@junge.svp-gl.ch

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