Totalrevision des Geldspielgesetz (KGG)
Die SVP hat sich mit der Vernehmlassungsvorlage befasst und hat keine Änderungsvorschläge anzubringen. Sie ist der Auffassung, dass es sich um eine gute Entwurfsvorlage zum kantonalen Geldspielgesetz handelt.
Die vorliegende Vernehmlassung zum Kantonalen Geldspielgesetz (KGG) ist grundsätzlich zu begrüssen. Anstelle von zwei rechtlichen Erlassen (Kantonales Lotteriegesetz + Verordnung über Spiel- und Musikautomaten, Spielsalons und Diskotheken) tritt nun ein Erlass (Kantonales Geldspielgesetz). Allerdings werden mit dem neuen Geldspielgesetz sehr viele Bestimmungen nicht mehr aufgeführt und damit dem Regierungsrat delegiert. Wie weit das sinnvoll ist, wird der Landrat und die vorberatende Kommission im Einzelnen bewerten (insbesondere die Mittelverwendung aus dem Lotteriefonds für Kultur, Sport und Soziales).