Vernehmlassung
Memorialsantrag Peter Straub, Näfels «Wildschutz mit Augenmass» sowie Änderung des Kantonalen Jagdgesetz
B. Änderung des kantonalen Jagdgesetzes:
- Art. 7 Abs. 4 (geändert)
Die zusätzliche und somit separate Aufzählung der Wildruhezonen wird begrüsst.
Die Orientierung an der Gesamtfläche der Wildruhezone mit vergleichbaren Kantonen und Regionen soll weggelassen werden, da sich so der Wildschutz nicht zielführend umsetzen lässt.
Aus touristischer Sicht sind sowohl der Memorialsantrag als auch die Änderung des kantonalen Jagdgesetzes jedoch zu begrüssen: Gerade wir im Kanton Glarus sind im naturnahen, extensiven Wintersport (Skitourenfahren, Schneeschuhlaufen, Winterwandern) positioniert und verfügt über viele Gebiete die für die Ausübung dieser Sportarten bestens geeignete sind. Teile dieser Flächen befinden sich derzeit in einer Wildruhezone und sind mit entsprechenden Nutzungseinschränkungen verbunden. Durch die Begrenzung der Flächen auf einen schweizweit vergleichbaren Benchmark werden für das Tourismus-Gewerbe gleich lange Spiesse geschaffen und der Kanton Glarus bleibt entsprechend touristisch attraktiv. Entsprechend kann aus touristischen Gesichtspunkten den Erwägungen und den Ausführungen des Regierungsrats im Antrag an den Landrat gefolgt werden.