Medienmitteilung

Stellungnahme der SVP zu den verordneten «Ladenschliessungen»

Seit einer Woche ist landesweit neben der Gastronomie neu auch Verkaufslokalitäten mit Gütern des nicht täglichen bedarfs geschlossen. Dies bezüglich möchte sich die SVP des Kantons Glarus wie folgt äussern:

Wie weit der Detailhandel und die Gastronomie für eine erhöhte Übertragbarkeit des Coronavirus verantwortlich sind, ist offen und alles andere als bewiesen. Verschiedentlich zeigen erhobene Zahlen, dass bei den nachgewiesenen Infektionen beispielsweise ein tiefer einstelliger Prozentsatz auf die Gastronomie zurückzu- führen ist. Wir erachten es aus diesem Grund als schwierig zu begründen, weshalb die seit Montag geltenden neuen Massnahmen getroffen wurden. Es ist nicht gän- zlich von der Hand zu weisen, dass dem Entscheid, zusätzlich zu den Restaurants auch die Läden erneut zu schliessen, eine gewisse Willkür zu Grunde liegt. Ebenso die Definition, welche Produkte zu Alltagsgütern erklärt werden und welche nicht dieser Kategorie angehören sollen. Auch wenn es unbestritten ist, dass wir Mass- nahmen ergreifen müssen, damit wir der aktuellen Lage Herr werden, so müssen diese Massnahmen aber effektiv einen Nutzen stiften. Aus diesem Grund sollten ergriffene Massnahmen auf deren Wirkung überprüft werden. Weiter soll verstärkt nach Möglichkeiten gesucht werden, wie das öffentliche Leben durch flankierende Massnahmen wiederbelebt werden kann. Die aktuelle Ausgangslage ist zudem eine um 180 Grad andere als wir sie im letzten März hatten. Im letzten März waren die Batterien voll, der Frühling vor der Tür und die Aussichten auf eine baldige Normalisierung vorhanden. Heute stecken wir im tiefen Winter, der vielleicht bald wieder nass und kalt sein wird und nicht mehr ein Winterwunderland. Die seelischen Batteriereserven sind leer und der Glaube an eine baldige Normalisierung der pandemischen Lage hat Risse erhalten. Eine Situation, welche wir mit in die Überle- gungen miteinbeziehen müssen. Wir sind der besonders gefährdeten Bevölkerungs- gruppe verpflichtet sie zu schützen, wir sind aber auch Personengruppen verpflichtet, welche unter der Einsamkeit leiden und ebenso müssen wir jenen Mit- menschen Sorge tragen, welche sich unternehmerisch in der Schweiz betätigen, um sich und ihren Angestellten ein Einkommen und dem Staat ein Steuereinkommen zu generieren. Dieses Steueraufkommen benötigt der Staat, um die hohen zusätzlichen Kosten der Pandemie in der nahen Zukunft abtragen zu können.

Unseren Gewerbebetreibenden wird mit diesem Entscheid einiges abverlangt. Die erneut aufgezwungene Schliessung der Ladenlokale dürfte vielen Betroffenen Sorgen und Ängste bereiten. Zudem ist es wohl schmerzhaft, dass sie mit den erstellten Schutzkonzepten ihren Beitrag zur Eindämmung der Ansteckungen geleistet haben und nun dennoch von Verschärfungen betroffen sind. Dass die beschlossenen Massnahmen den Trend des «Lädälisterbens» verstärken könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Wie so vieles ist jedoch der Konsument schlussendlich zu einem gewissen Grad der Entscheidungsträger. Er hat es in der Hand über Sein oder Nichtsein des Spielwarenladens um die Ecke, des Haushaltartikelgeschäfts auf dem Hauptplatz oder des Modegeschäfts in der Fussgängerzone zu entscheiden. Viele Gewerbebetreibende zeigen die Bereitschaft den Zusatzmeter zu gehen und einen Bestell-, Bring- oder Abholservice anzubieten.

Zu hoffen ist, dass sich die Solidarität, welche während des ersten Lockdowns spür- bar war, auch in der jetzigen Situation wieder zeigt. Dass wir Konsumenten also mit dem Kauf dieser Produkte zuwarten, bis die Läden wieder geöffnet sind, oder noch besser eben ihren «Corona-Service» in Anspruch nehmen.

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