Vorstoss

Postulat: Allgemeine Überprüfung und Präzisierung von Submissionsgesetz- und Verordnung

Gestützt auf Art. 81 der Landratsverordnung reicht die SVP Landratsfraktion das nachfolgende Postulat zur Überweisung an den Regierungsrat ein:

Antrag:

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das Submissionsgesetz, bzw. die Verordnung durch die Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahre, an neue Gegebenheiten und Vorgaben angepasst werden kann. Ebenfalls wird der Regierungsrat gebeten, wo nötig zwischen Gesetz und Verordnung zu präzisieren.

Begründung:

Das Kantonale Submissionsgesetz aus dem Jahre 1997 wurde letztmals am 01. Juli 2009 angepasst. Die Submissionsverordnung besteht noch in ihrer ursprünglichen Fassung, welche am 01.01.1998 in Kraft gesetzt wurde. Beide Anpassungen, bzw. Erlasse erfolgten vor der Gemeindestrukturreform und sind nun seit bald zwölf, bzw. dreiundzwanzig Jahren nicht mehr überarbeitet worden. Zwischenzeitlich hat sich auf kommunaler-, kantonaler- und Bundesebene so einiges geändert. Gerade auf kommunaler Ebene werden durch die Gemeinden viel umfassendere und grössere Aufträge ausgeschrieben und vergeben.

Auf kantonaler Ebene wurde das Thema durch die Wirtschaftsverbände immer wieder aufgegriffen und der Kanton um eine Überarbeitung, bzw. eine Auslegeordnung gebeten.

Auf Eidgenössischer Ebene haben National- und Ständerat die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet.
Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO- Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls angenommen.

Nebst der Umsetzung des GPA 2012 im BöB war ein weiteres Ziel die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander soweit möglich und sinnvoll anzugleichen. Die Wirtschaft tritt seit Jahren vehement für dieses Anliegen ein, da die heutige Rechtslage zu Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt.

Nach dem Abschluss der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen liegt der Ball nun bei den Kantonen. Sie sind nun gefordert entsprechende Anpassungen auf Kantonsebene vorzunehmen und gleichzeitig ein Augenmerk auf den vom Bundesparlament gewünschten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen, hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu legen.

Im Rahmen der Beantwortung der Interpellation „Umsetzung der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) im Kanton Glarus“ vom 02. Juni 2020 lies der Regierungsrat verlauten dass er an einem baldigen Beitritt interessiert sei. Zwischenzeitlich haben bereits erste Kantone wie Schwyz, Aargau und Bern das Beitrittsverfahren eingeleitet.

Ebenfalls sieht die SVP Landratsfraktion an verschiedenen Stellen zwischen Gesetz und Verordnung Präzisierungsbedarf welcher durch die Erfahrung der vergangenen Jahre klar ersichtlich wurde.

Postulat Submissionsgesetz

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Kontakt SVP Kantonalpartei

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8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

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