Vorstoss

Interpellation: «Kosten Sanierung Landratssaal»

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reicht die SVP Landratsfraktion folgende Interpellation ein:

Zurzeit wird der Landratssaal saniert. Dazu wurde durch den Regierungsrat im Budget 2020 ein Kredit in der Höhe von CHF 2 Mio. eingestellt und vom Landrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 bewilligt.

 Bereits zwei Monate zuvor, kamen anlässlich der Behandlung der Landratsverordnung durch eine Mehrheit des Parlaments weitere Begehrlichkeiten hinzu. Zukünftig sollen die Debatten des Landrats durch eine Übertragung im Internet für alle live ersichtlich sein. Die durch das Landratsbüro erarbeitete Vorlage ging damals von einmaligen zusätzlichen Investitionskosten von CHF 63‘000 aus, um die technischen Vorkehrungen für eine Übertragung zu gewährleisten, und damit dem Wunsch der Parlamentsmehrheit nachzukommen.

 Im Bulletin vom 8. Mai 2020 wurde durch den Regierungsrat informiert, dass für die Sanierung des Landratssaals ein zusätzlicher Betrag von CHF 500‘000 im Budget des kommenden Jahres eingestellt werden soll. Begründet werden diese Mehrkosten mit der technischen Erschliessung des Saals, welche für die Möglichkeit «künftig die Ratssitzungen live im Internet übertragen zu können», benötigt werden. Gemäss dem regierungsrätlichen Bulletin seien die Kosten für die technische Aufrüstung des Landratssaals auf der ursprünglichen Budgetposition von CHF 2 Mio. noch nicht eingerechnet gewesen.

Die dargelegten Fakten zur laufenden Sanierung des Landratssaals lassen einige Fragen offen. Aufgrund dessen gelangt die SVP Landratsfraktion mit folgenden Fragen an den Regierungsrat:

  • Welche konkreten Investitionen sind für die Mehrkosten von CHF 500‘000 verantwortlich?

 

  • Waren die in der Vorlage zur Landratsverordnung aufgeführten Kosteninformationen (CHF 63‘000) des Landratsbüros korrekt?

 

  • Welche Investitionen sind in den Kosten der Anpassung der Landratsverordnung (CHF 63‘000) enthalten?

 

  • Obschon es sich bei diesem Kreditbegehren um ein Volumen handelt, welches grundsätzlich in die Finanzkompetenz der Landsgemeinde fällt, wird darüber der Landrat im Hochbau-Mehrjahresprogramm befinden, da der Betrag als „gebundene Ausgabe“ ein gestuft wird. Bezüglich den Mehrkosten von CHF 500`000.- stellt sich die Frage, wie diese zusätzlichen Ausgaben eingestuft werden müssen. Handelt es sich dabei um gebundene Ausgaben oder ist es dem Ausbaustandard geschuldet, dass die tiefer budgetierte Kredithöhe nicht eingehalten werden kann?

 

  • In der Vorlage zum zukünftig möglichen Livestreaming wurden in den materiellen Unterlagen einmalige Gesamtkosten in der Höhe von CHF 87‘600 aufgeführt. Gemäss dem im Mai veröffentlichten Bulletin des Regierungsrates fallen nun Kosten von CHF 500‘000 an. Kann eine Vorlage bei solch grossen finanziellen Unterschieden korrekt behandelt und verabschiedet werden?

Interpellation-Kosten-Sanierung-LR-Saal

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