Vernehmlassung

Totalrevision Promotionsverordnung

Im Namen der SVP des Kantons Glarus danken wir für die Möglichkeit zur Vernehmlassung in Sachen Promotionsverordnung. Das Vorgehen erscheint etwas speziell, da es sich um eine Vollzugsverordnung des Regierungsrates ohne Mitspracherecht des Landrates handelt. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein wichtiges Thema, welches nach unserem Empfinden öffentlich diskutiert werden sollte, um dadurch auch eine stärkere politische und demokratische Legitimation zu erhalten.

Die SVP begrüsst, dass die Anpassung konsequenterweise in Anlehnung an den neuen Glarner Lehrplan geschieht und in vielen Bereichen an die etablierte Praxis angepasst wird. Trotzdem sieht sie die allgemeine Entwicklung der Schule, welche durch diese Vollzugsverordnung ein weiteres Element erhält, mit einiger Sorge. Unsere Gesellschaft ist eine Leistungsgesellschaft. Alles wird und muss mit Fakten und Zahlen belegt werden. Insbesondere im Wirtschafts- und Arbeitsleben ist dieser Leistungsdruck deutlich spürbar. Dass die Schule, welche die Kinder auf das Leben und die Erwerbstätigkeit vorbereiten will, eine klare Abwendung dazu macht und in eine «Parallelwelt» neben dem tatsächlichen Leben und der realen Wirtschaft abzudriften droht, besorgt die SVP. Dieser Trend sollte abgewendet werden. Wünschenswert wäre es, wenn die Schule in Zusammenarbeit mit den abnehmenden Schulen und Betrieben Lösungen suchen würde, welche praxisorientiert sind. Der vorliegende Vorschlag scheint vor allem pädagogisch und in Verknüpfung mit dem gültigen Lehrplan gerechtfertigt: Leider wirft er aus praktischer Sicht grosse Fragezeichen auf. Gerne nehmen wir zu einigen Positionen Stellung, welche unserer Ansicht nach noch einmal überdacht werden sollten:

Jährliche Standortgespräche
Standortgespräche sind ein gutes Mittel um bei Problemen aller Art frühzeitig Einfluss zu nehmen. Diese sollten aber als optionale Möglichkeit bei Bedarf, bzw. wenn überhaupt Probleme oder andere Fördergründe vorliegen, gemacht werden. Die Fülle des Berufsauftrages wird bereits heute seitens der Lehrpersonen immer wieder bemängelt. Man habe zu wenig Zeit für die Kinder und zu viele Aufgaben, welche den eigentlichen Kernauftrag, den Unterricht, arg strapazieren. Werden solche Gespräche vorgeschrieben, beansprucht das wiederum viel Zeit der Lehrpersonen. Wenn schon Gespräche verlangt werden, muss sichergestellt sein, dass den Lehrpersonen nicht Aufgaben auferlegt werden, welche zu Lasten des Unterrichts gehen.

Einvernehmlicher Laufbahnentscheid
Dieser Punkt muss zwingend nochmals überarbeitet werden, da mit diesem Vorschlag Streitfälle mit Erziehungsberechtigten vorprogrammiert sind. Es ist eine Tatsache, dass Erziehungsberechtigte wenig objektiv urteilen, wenn es um ihre eigenen Kinder geht. Wenn dann der Laufbahnentscheid nicht im Sinne der Erziehungsberechtigten ausfällt, werden sie wohl kaum einverstanden sein. Eine einvernehmliche Lösung wird dann kaum mehr möglich sein. Ausserdem wird damit die Fachkompetenz der Lehrperson untergraben. Ihr sollte es hauptsächlich obliegen, über die Fähigkeiten des Kindes und das Potenzial zu urteilen und den richtigen und optimalen schulischen Weg zu bestimmen.

Einspracheprüfung
Sollte am Grundsatz der einvernehmlichen Laufbahnentscheide festgehalten werden, kann auf die Durchführung einer Einspracheprüfung verzichtet werden. Wahrscheinlich würden nur sehr wenige Fälle nicht einvernehmlich gelöst werden. Es stellt sich die Frage, ob für die wenigen verbleibenden Fälle der grosse Aufwand für die Erstellung einer aussagekräftigen Prüfung wirklich geleistet werden soll.

Wir glauben, dass der einvernehmliche Laufbahnentscheid und der Verzicht auf die Einspracheprüfung zusammengehören. Man muss aber den Mut haben, schnell wieder darauf zurück zu kommen, wenn sich das angedachte System nicht bewähren sollte. Also dann, wenn sich viele Entscheide nicht einvernehmlich treffen lassen und/oder der Aufwand bis zu einem einvernehmlichen Entscheid unverhältnismässig gross ist.

Abschschaffung von halbjährlichen Notenzeugnissen auf der Primarstufe
Die angedachte Abschaffung der halbjährlichen Notenzeugnissen auf der Primarstufe ist aus unserer Sicht eine Anpassung, welche die Verantwortung seitens der Erziehungsberechtigten verschlechtern könnte. Dies dürfte dann der Fall sein, wenn sich Erziehungsberechtigte nur wenig mit der Entwicklung des Schülers auseinandersetzt. Mit dem Wegfallen eines zusätzlichen Kontrollinstrumentes kann diese Person einfacher den bestehenden Problemen aus dem Weg gehen. Problemfälle werden somit möglicherweise länger auf die «lange Bank» geschoben, als dies bei einem halbjährlichen Zeugniszyklus der Fall wäre. Der zusätzliche Aufwand wiegt den Nutzen in diesem Fall aus unserer Sicht nicht auf.

Lernzielanpassung und Absenzen
Wenn Lernzielanpassungen vorgenommen werden und/oder Lernende – aus welchen Gründen auch immer – Absenzen haben, soll dies in den Zeugnissen der Oberstufe deutlich ausgewiesen werden. Den Betroffenen tut man keinen Gefallen, wenn Lernzielanpassungen nicht sofort sichtbar sind. Es ist dann aber möglich, sowohl in abnehmenden Schulen und in Betrieben, weitere Massnahmen zu treffen. Die Darstellung der Absenzen in den Zeugnissen hat für die abnehmenden Schulen und Betrieben dieselbe Bedeutung. Im Minimum müssen Absenzen ein Thema im Standortgespräch sein.

Entkoppelung Notenschnitt und Laufbahnentscheid
Ein Zusammenhang zwischen Notenschnitt und Laufbahnentscheid soll zwingend sichtbar bleiben. Zahlen (bzw. Noten) weisen weniger Interpretationsspielraum auf als Leistungsbeschriebe in Worten. Die Noten stellen sodann auch für die Lernenden einen klaren Barometer ihrer Leistung dar. Sie können sich anhand der Noten selbst besser ins Gesamtbild einfügen. Wie auch in den vorangegangenen Bemerkungen gilt es auch hier darauf hinzuweisen, dass diese Regelung viel mehr Verunsicherung und Mehraufwand als eine tatsächliche Entlastung oder Verbesserung bringt. Ausserdem sind Noten auch für die Standortgespräche und die weitere Laufbahnplanung eine gute Leitplanke.

Vernehmlassung (PDF)

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Kontakt SVP Kantonalpartei

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8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

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