Vernehmlassung

Memorialsantrag GLP des Kantons Glarus «Biodiversität im Kanton Glarus»

Art. 1 Abs.1(geändert)1 Grundsatz
Dieses Gesetz hat zum Zweck, die Landschaft des Kantons Glarus, die Ortsbilder, geschichtlichen Stätten, Natur- und Kulturdenkmäler und Erholungsgebiete sowie die einheimischen Lebewesen und ihre Lebensräume zu schützen sowie die Biodiversität zu fördern. Zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes ist dem gemeinsamen Lebensraum von Mensch, Tier und Pflanze Sorge zu tragen.

Die SVP kann sich mit der Änderung im Art. 1 Grundsatz bereit erklären. Wir müssen Acht geben, dass der Artenreichtum, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt erhalten bleiben. Eine Ergänzung der Förderung der Biodiversität im Artikel 1 soll die gefährdeten Tiere und Lebensräume schützen.

Art. 8a(neu) Biodiversitätsstrategie
Der Regierungsrat legt eine Strategie zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung der Biodiversität fest und trifft die notwendigen Massnahmen.

Die Biodiversität hat zweifellos gelitten unter der Industrialisierung der Landwirtschaft, der zunehmenden Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Grünflächen und der regen Bautätigkeit, ausgelöst durch den Bevölkerungszuwachs im ganzen Land. Bei den Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ist von den Antragstellern suggeriert worden, dass z.B. gegen das Insektensterben nichts gemacht werde. Dies stimmt jedoch für die letzten Jahre eindeutig nicht mehr. Von der öffentlichen Hand fliessen bereits viele Millionen Franken in Projekte für die Biodiversität

In der Landwirtschaft werden schon Biodiversitätsförderflächen über der ökologischen Leistungsnachweis abgegolten sowie die Landschaftsqualität vom Bund und durch den Kanton gefördert. Die Biodiversität im Wald und Moore als Biotope von nationaler Bedeutung sind durch die bestehende Gesetzgebung längst genügend geschützt.

Insgesamt sehen wir den resultierenden Handlungsbedarf für den Kanton Glarus als bescheiden an. Die SVP kann sich daher mit dem neuen Art. 8a nur einverstanden erklären, wenn jährlich wiederkehrende Arbeiten durch eine Umlagerung der jetzt schon zur verfügend stehenden Mittel ausgeführt werden. Deshalb sollen nach dem Erarbeiten der Strategie keine zusätzlichen Kosten wie gesteigerter Personalaufwand entstehen.

 

Memorialsantrag GLP “Biodiversität im Kanton Glarus”

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Kontakt SVP Kantonalpartei

Thomas Tschudi
8752 Näfels
praesident@svp-gl.ch

Kontakt Junge SVP GL

Simon Toggenburger
8752 Näfels
praesident@junge.svp-gl.ch

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