Gerichtsorganisationsgesetz und Änderungen in der Kantonsverfassung
Die SVP begrüsst das neue Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), da dieses Abhilfe schafft gegen die Überlastung der Gerichte und die langen Verfahrensdauern. Die Einführung von teilamtlichen Vizepräsidien findet unsere Zustimmung.
Die vorgesehene Gerichtsorganisation ist einfach und klar geregelt. Die entsprechend vorgenommenen Änderungen in der Kantonsverfassung (KV), im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) und im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EG StGB) erachten wir als sinnvoll. Die Grundsätze der Selbstverwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichte bedingen (wie im GOG vorgesehen und von der SVP befürwortet), dass die Verwaltungskommission der Gerichte / Obergerichtspräsidium / Verwaltungsgerichtspräsidium im Landrat ihre Budgetanträge vertreten dürfen. Die Beibehaltung der Laienrichterinnen und Laienrichter ist für die SVP unverzichtbar und wir unterstützen die diesbezüglichen Bestimmungen im GOG ausdrücklich. Gerne hätte wir auch gesehen, wenn in den Änderungen der KV
die Altersguillotine für die Laienrichter/innen aufgehoben worden wäre. Wir sehen darin nach wie vor eine Diskriminierung der über 65-Jährigen in unserem Milizsystem. Die SVP wird in den Beratungen der landrätlichen Kommission Wert darauf legen, dass die Gerichte weiterhin mit den personellen und finanziellen Mitteln haushälterisch umgehen und dass Aufgaben gemeinsam erledigt, die Ressourcen instanzenübergreifend je nach Bedarf eingesetzt und Infrastrukturen gemeinsam genutzt werden.
Die SVP begrüsst das neue Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), da dieses Abhilfe schafft gegen die Überlastung der Gerichte und die langen Verfahrensdauern. Die Einführung von teilamtlichen Vizepräsidien findet unsere Zustimmung.
Die vorgesehene Gerichtsorganisation ist einfach und klar geregelt. Die entsprechend vorgenommenen Änderungen in der Kantonsverfassung (KV), im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) und im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EG StGB) erachten wir als sinnvoll. Die Grundsätze der Selbstverwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichte bedingen (wie im GOG vorgesehen und von der SVP befürwortet), dass die Verwaltungskommission der Gerichte / Obergerichtspräsidium / Verwaltungsgerichtspräsidium im Landrat ihre Budgetanträge vertreten dürfen. Die Beibehaltung der Laienrichterinnen und Laienrichter ist für die SVP unverzichtbar und wir unterstützen die diesbezüglichen Bestimmungen im GOG ausdrücklich. Gerne hätte wir auch gesehen, wenn in den Änderungen der KV
die Altersguillotine für die Laienrichter/innen aufgehoben worden wäre. Wir sehen darin nach wie vor eine Diskriminierung der über 65-Jährigen in unserem Milizsystem. Die SVP wird in den Beratungen der landrätlichen Kommission Wert darauf legen, dass die Gerichte weiterhin mit den personellen und finanziellen Mitteln haushälterisch umgehen und dass Aufgaben gemeinsam erledigt, die Ressourcen instanzenübergreifend je nach Bedarf eingesetzt und Infrastrukturen gemeinsam genutzt werden.