Medienmitteilung

#DieSichtderSVP auf die letzte Landratssitzung Folge 21/10/2020

Neue Vorschriften auf Kosten der Freiheit der Landbesitzer

Zwar dürfte sich die Mehrheit der bürgerlichen Politikergilde zu einem schlanken Staat und einer tiefen Bürokratie bekennen. Gegen diese Grundsätze hat der Landrat, dank vielen Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, am vergangenen Mittwoch wieder einmal verstossen. Zukünftig entscheidet die Verwaltung darüber was eine Landeigentümerin/ein Landeigentümer mit der abzutragenden Erdschicht aufgrund eines Bauprojektes zu tun hat. Das gekaufte Land und der darauf liegende Humus ist somit nicht uneingeschränkt das Eigentum des Landbesitzers, sondern verkommt zum Allgemeingut. Zumindest die Zweckbestimmung ist sinnvoll. Es soll nämlich für landwirtschaftliche Bodenverbesserungsmassnahmen Verwendung finden.

Schnee ahoi! Ein «Ja», für das Glarner «Winterwunderland»

Die Landsgemeinde von 2018 hat dem Landrat die Kompetenz erteilt, unterstützungswürdige Tourismusprojekte mitzufinanzieren. Bereits damals wurde im Memorial über die Möglichkeit berichtet, die Schneesicherheit im Skigebiet von Elm zu erhöhen. Der Landrat hat sich deshalb über die Finanzierungsvorlage für die zukünftige Schneesicherheit auf den Pisten der Sport- bahnen Elm gebeugt und kam zum Schluss, dass die umfangreichen Unterlagen die nötige Grundlage bieten, um das Projekt «Futuro» für die Realisierung von Beschneiungsanlagen zu unterstützen. Genau in diesen Zeiten, in welchen Teile des Tourismussektors unter den Aus- wirkungen der Coronapandemie leiden, ist es wichtig die nötige Unterstützung dieser wichtigen Branche zukommen zu lassen. Die Wichtigkeit des Tourismus wurde in einer Studie von 2015 untersucht. Diese kam zum Schluss, dass der Fremdenverkehr für 9 % der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung verantwortlich ist. Die SVP hat aus diesen Gründen das Vorhaben unterstützt und wird sich auch für weitere Kreditbegehren, welche aus dem den Fonds für «Touristische Kerninfrastruktur» stark machen.

Hat der Landrat den Landsgemeindeentscheid respektiert?

Vorab ist es wichtig zu erkennen, dass sich die Landsgemeinde 2018 klar für die finanzielle Unterstützung der hiesigen Tourismusgebiete ausgesprochen hat und dies mit der Schaffung der bereits thematisierten Fonds bezeugt hat. Es ist somit mehr als fragwürdig, dass sich die fundamentalen Gegner der Vorlage mehrheitlich über die Nachhaltig- und Sinnhaftigkeit von Beschneiungsanlagen zu Wort meldeten. Ein Thema, welches seitens der Landsgemeinde vor zweieinhalb Jahren definitiv befürwortet beurteilt worden ist.

Ein anderes Thema ist jedoch, ob der seitens der SP eingebrachte und von der Landsgemeinde gutgeheissene Antrag der «Opfersymmetrie» mit der vorliegenden Vorlage eingehalten wurde. Dieser wollte, dass «entweder die alten Darlehen zurückbezahlt werden müssen, oder – wenn der Kanton darauf verzichten soll – auch alle anderen vollständig auf ihre Kredite verzichten müssen» (Auszug aus dem LG-Protokoll von 2018). Ein Rückweisungsantrag zur nochmaligen Analyse dieser Thematik kam auf eine stattliche Anzahl von Stimmen. Es war somit ein gewisses Unbehagen im Rat vorhanden, ob die angewendete Opfersymmetrie dem Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entspricht. In der aktuellen Vorlage müssen nämlich die Banken lediglich auf 50 % der gewährten Kredite verzichten, während die öffentliche Hand auf die vollen ausstehenden Forderungen verzichtet. Ein kleiner Teil der SVP-Landratsfraktion bemängelt den Entscheid, welcher durch den Stichentscheid des Landratspräsidenten möglich wurde. Gerne hätten diese Kreise eine Lösung gesucht, bei welcher dem Landsgemeinde- entscheid mehr Rechnung getragen worden wäre und somit dem Willen des Glarner Souveräns nachgekommen worden wäre.

Sicht der_SVP auf Landratssitzung_202002

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