Medienmitteilung

Die Sicht der SVP auf die LR – Sitzung vom 23.11.2022

Änderung der Verordnung über das Plakat- und Reklamewesen an öffentlichen Strassen
In der ersten Lesung hat die SVP Fraktion einen Antrag eingebracht, welcher die bürokratischen Hürden der temporären Strassenreklamen massiv vereinfachen soll. Der Antrag wurde mit 33 Stimmen zu 23 Stimmen, bei einer Enthaltung angenommen. In der zweiten Lesung hat einigen Landräten und Landrätinnen offenbar der Mut aus der ersten Lesung gefehlt, um bei einer liberalen Lösung zu bleiben. Der Antrag der SVP unterlag mit 23 zu 29 Stimmen, bei 4 Enthaltungen.

Änderung der Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrerpersonals
Die SVP hat den Antrag eingebracht die Jahreslöhne für die Regierung, sowie für die vollamtlichen Präsidien, beim Status quo zu belassen. Bei den Löhnen für die Regierung ist der Rat dem Antrag der SVP gefolgt. In der zweiten Lesung wurden keine zusätzlichen Anträge gestellt, somit ist der Rat der SVP gefolgt.

Änderung der Verordnung zum Energiegesetz
Der Rat ist der vorberatenden Kommission bis auf eine Ausnahme gefolgt. Der Regierungsrat hat einen Antrag eingebracht, wonach die Härtefallentschädigung aus der Verordnung zu streichen ist. Die SVP Fraktion hat mit einem Votum diesen Antrag unterstützt. In zweiter Lesung hat die SP Fraktion erfolglos versucht einen Antrag für eine erneute Aufnahme einer Härtefallentschädigung einzubringen. In der Schlussabstimmung haben alle Landräte und Landrätinnen der Verordnung zugestimmt.

Tätigkeitsbericht
Die Berichterstattung zum Tätigkeitsbericht, unter dem Präsidium der SVP wurde von allen Fraktionen unterstützt. Der Bericht, welcher zu einzelnen Themen in deutlicher Sprache auf die Schwächen in der Bearbeitung der geprüften Geschäfte hinwies, sowie die Anträge wurden gemäss Geschäftsprüfungskommission verabschiedet.
Die Anträge sind:

– Nach der Entscheidung der Landsgemeinde die Staatsgarantie nicht abzuschaffen, wird der Regierungsrat beauftragt, die Eigentümerstrategie der GKB, aufgrund der weiterhin existierenden Staatsgarantie, zu prüfen und einen Bericht über mögliche Anpassungen zu erstellen.

– Im kommenden Jahr werden die Abläufe bei den Baugesuchen einer externen Prüfung unterzogen. Aus Sicht der GPK dürfte diese Analysekurzfristig keine Verbesserungen bringen. Aus diesem Grund fordert die GPK seitens des Departements bis spätestens Ende März 2023, einen Bericht bezüglich kurzfristiger Lösungen zur Verbesserung der Situation und einer Beschleunigung der Baugesuchsverfahren.

Medienmitteilung LR 23.11.22

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