Medienmitteilung

Die Sicht der SVP auf die LR – Sitzung vom 21.04.2021

SVP Landsgemeinde-Motion wird vom Landrat überwiesen

Die Landsgemeinde stand an der letzten Landratssitzung einmal mehr, ganz im Zentrum der Diskussionen. Der Landrat diskutierte in zweiter Lesung die Optionen bei einer Absage der Landsgemeinde bzw. der Gemeindeversammlungen. Die Vorlage wurde anschliessend gemäss erster Lesung verabschiedet, jedoch mit einer Ausnahme!

Die Motion der SVP Landratsfraktion für eine ausserdordentliche Landsgemeinde wurde vom Landrat überwiesen. Der Fraktionssprecherin der SVP gelang es einwandfrei im Plenum nochmals auf die wichtigsten Punkte einzugehen:
-Der Kanton habe es in seinen eigenen Händen, ob eine Landsgemeinde im Herbst unter den nötigen Schutzmassnahmen durchführbar sei. Die öffentliche Hand müsse alles daran setzen, damit die entsprechenden Impfungen gemäss Impfplan möglichst rasch umgesetzt werden können und damit ein halbweg normales gesellschaftliches, politisches und wirtschaftliches Leben wieder möglich sei.

-Wenn dies im September noch nicht der Fall sei, dann zumindest dank der Motion im Oktober oder November an einem ausserordentlich angesetzten Termin.
-Die Geschäftsast der kommenden Landsgemeinde wiege schwer. Um den traktandierten Geschäften bzw. der politischen Diskussion gerecht zu werden, und dem Stimmbürger gleichzeitig eine entsprechende Entscheidungsgrundlage ermöglichen zu können, empfiehlt die SVP Fraktion mit der überwiesenen Motion dem Regierungsrat, frühzeitig einen zweiten offiziellen Termin eine Woche später anzusetzen.

Dies würde es dem Regierungsrat resp. der Frau Landamman ermöglichen, die Beratungen an der Landsgeimeinde bei fortgeschrittener Zeit, wenn nötig, zu unterbrechen und diese eine Woche später weiterzuführen.

Die SVP Landratsfraktion erhofft sich nun vom Regierungsrat, dass dieser den Überlegungen des Landrats folgt und somit noch in diesem Jahr unter den nötigen Schutzmassnahmen eine Landsgemeinde ermöglicht, welche den Stimmbürgern den nötigen Platz für die ordentliche Beratung der umfangreichen Vorlagen gestattet.

Medienmitteilung LR 21.04.21

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