Medienmitteilung

Die Sicht der SVP auf die LR – Sitzung vom 15.12.21

Landrat stellt sich gegen ein nachvollziehbares und nachhaltiges Finanzhaushaltgesetz

Die Traktandenliste für die Sitzung vom 15. Dezember schien auf den ersten Blick nicht allzu lange, umfasste sie doch lediglich 11 Traktanden, wovon jedoch nur deren 6 bearbeitet und diskutiert werden konnten – dies lässt erahnen, dass es beim einen oder anderen Geschäft einiges zu diskutieren gab. Anschliessend traf sich eine eher kleine Gruppe zum traditionellen Weihnachtsapero – natürlich unter Einhaltung der 2G-Regel. In Anbetracht der Situation und der Vorbildfunktion eines Kantonsparlaments, hätte man auch getrost auf den Apero verzichten können – was auch eine beachtliche Anzahl Mitglieder tat.

Das erste Sachgeschäft befasste sich mit einer Motion zur Aufhebung der Höchstaltersgrenze bei öffentlichen Ämtern. Der Kommissionsbericht dazu war eher schwer leserlich und die Anträge von Regierungsrat und Kommission wichen in gewissen Punkten voneinander ab. Aufgrund dieser Ausgangslage zeichnete sich früh ab, dass diese Vorlage wohl einiges zu diskutieren geben sollte. Dies bewahrheitete sich schliesslich während der Behandlung – diverse unterschiedliche Anträge aus fast allen Parteien machte die Diskussion dann noch unverständlicher und zum Teil kaum mehr nachvollziehbar. Die SVP ihrerseits sprach sich für die pragmatische Lösung des Regierungsrates aus, wobei an der Höchstaltersgrenze für den Regierungsrat sowie für die Gerichtspräsidien und neu auch für die Gerichtsvizepräsidien festgehalten werden soll. Beim Ständerat wurde das Höchstalter – entgegen dem Vorschlag der Kommission – nicht auf 68 festgesetzt, sondern gänzlich aufgehoben, was auch der Meinung der SVP entsprach. Letztendlich setzte sich die regierungsrätliche Version ohne Anpassungen durch.

Wie erwartet wurde dann das Finanzhaushaltsgesetz heiss diskutiert. Die SVP gab bereits zum Eintreten bekannt, dass sie mit den Vorschlägen der Regierung, unterstützt durch die Kommission nicht einverstanden sei. Das aktuelle Finanzhaushaltsgesetz des Kantons habe sich bewährt und sei für den Bürger auch verständlich. Das man nun – ohne zwingenden Handlungsbedarf – Änderungen beantrage, sei deshalb nicht angezeigt. Die neuen Möglichkeiten im Gesetzt seien dann auch nicht etwa nachhaltig und würden in der Summe nicht zur besseren Verständlichkeit für den Bürger beitragen. Begründet wurden die Änderungen, dass man sich nach dem Prinzip von «true and fair view» ausrichten möchte. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um 2 ganz zentrale Änderungen.

Als erstes wollte man die Möglichkeit der ausserordentlichen Abschreibungen nicht mehr zulassen, stattdessen aber eine finanzpolitische Reserve einführen. Diese soll dazu dienen, dass Ertragsüberschüsse einbezahlt, bei schlechten Ergebnissen aber auch wieder bezogen werden können. Dies lässt sich mit einem «Sparkässeli» eines Kindes vergleichen, wenn dieses die Möglichkeit hat, auch Geld zu beziehen, wird es wohl kaum ein Sparkapital aufbauen können. Die ausserordentliche Abschreibung hatte den Vorteil, dass es sich um eine Investition in die Zukunft handelte, es konnte zwar nicht mehr bezogen werden, alles was aber früher als geplant abgeschrieben wurde, entlastete alle künftigen Rechnungen. Mit der neuen Reserve werden insbesondere aus der Ratslinken bestimmt viele neue Begehrlichkeiten geweckt.

Als zweiter grosser Punkt wurde die Abschreibungsmethode von aktuell degressiv auf neu linear gewechselt. Dies soll den Vorteil bringen, dass die Abschreibungen planbarer seien. Dies ist dann aber bereits auch der einzige Vorteil, dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht diese Methodik nicht. Zusätzlich hatte die degressive Methode den Vorteil, dass in den ersten Jahren bei sehr tiefem Unterhaltsbedarf viel abgeschrieben werden konnte. In den letzten Jahren, wenn erfahrungsgemäss die Unterhaltsarbeiten deutlich zunehmen, musste dann dafür weniger abgeschrieben werden und die finanzielle Belastung blieb insgesamt eher konstant. Auch da fand die SVP mit ihren Anträgen auf Beibehaltung der degressiven Methode keine Mehrheit.

Beide Vorlagen unterliegen zwar einer 2. Lesung im Landrat, aufgrund der deutlichen Mehrheiten scheint aber ein Kurswechsel nicht mehr realistisch. Es bleibt die Ernüchterung, dass eine deutliche Mehrheit der Politiker im Landrat eine kurzfristige Beschönigung der Rechnung einer nachhaltigen Finanzpolitik vorziehen und keinerlei Vertrauen in das Stimmvolk haben. Aber wen wundert`s – bald sind Wahlen.

Medienmitteilung LR 15.12.21

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