Ausführliches Argumentarium

🗳️ § 2 Wahlen

 Die SVP empfiehlt unter Punkt A. Frau Regierungsrätin Marianne Lienhard zur Wahl als Frau Landesstatthalter und unter Punkt B. Frau Livia Gisler-Freitag zur Wahl ins Verwaltungsgericht.

📊 § 3 Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2027

Der Steuerfuss wird grundsätzlich nicht erhöht. Die Anpassung im Bausteuerzuschlag ist auf den Bau der Berufsschule in Ziegelbrücke zurückzuführen und somit begründet.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

🏘️ § 4 Memorialsantrag «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern»

Der Memorialsantrag ist sowohl zeitlich wie auch inhaltlich kaum umzusetzen. Zusätzlich verletzt er unser föderales Prinzip und setzt die Hebel am falschen Ort an.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Ablehnung).

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Der Memorialsantrag der GLP im Kanton Glarus fordert, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken. Konkret soll bis 2040 ein Anteil von mindestens 5 % gemeinnütziger Wohnungen erreicht werden (aktuell ca. 2 %). Dazu soll innerhalb von vier Jahren ein Wohnbauförderungsgesetz geschaffen werden. Gemeinnützige Bauträger wie Genossenschaften erstellen Wohnungen ohne Gewinnabsicht, wodurch Mieten meist tiefer sind. Zudem fördern sie soziale Durchmischung, nachhaltiges Bauen und bieten oft gemeinschaftliche Strukturen, etwa für ältere Menschen.

Die Befürworter argumentieren, dass bezahlbarer Wohnraum auch im Kanton Glarus knapper wird. Mieten steigen stärker als die Teuerung, während besonders Familien, ältere Menschen und Personen mit tieferen Einkommen zunehmend Mühe haben, geeigneten Wohnraum zu finden. Gemeinnütziger Wohnungsbau könne diesem Trend entgegenwirken und dessen Förderung sei nicht mit staatlichen Subventionen gleichzusetzen.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Landrats sehen hingegen keinen dringenden Handlungsbedarf. Die Mieten im Kanton sind im Vergleich zur Schweiz weiterhin tief, und es sind viele Neubauten geplant (rund 1300 Wohnungen). Der Markt funktioniere grundsätzlich, und staatliche Eingriffe könnten teuer sein sowie Investitionen hemmen. Zudem verfügen die Gemeinden mit der Möglichkeit, Bauland mit entsprechenden Auflagen abzugeben, bereits über Instrumente zur Förderung günstigen Wohnraums.
Ein zentraler Streitpunkt ist das Ziel von 5 % gemeinnützigem Wohnraum, das von Gegnern als unrealistisch und kostspielig beurteilt wird. Befürworter sehen darin eine sinnvolle Orientierung.

Insgesamt empfiehlt der Landrat deutlich, den Memorialsantrag abzulehnen.

Die SVP empfiehlt, den Memorialsantrag abzulehnen.

📁 § 5 Entlastungspaket 2025+: Umsetzung der Massnahmen in der Zuständigkeit der Landsgemeinde

Die Sparbemühungen des Kantons sind wichtig, um die Finanzen langfristig zu stabilisieren.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung zu allen Punkten).

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Das Entlastungspaket 2025+ reagiert auf die angespannte finanzielle Lage des Kantons Glarus. Trotz aktuell noch vorhandenem Vermögen sind die Reserven stark gesunken, und es werden weiterhin Defizite erwartet. Ziel des Pakets ist es, den Staatshaushalt zu stabilisieren und Handlungsspielraum zu sichern. Insgesamt umfasst es zahlreiche Spar- und Einnahmemassnahmen; vier davon (Paket A) müssen von der Landsgemeinde beschlossen werden und bringen rund 1 Million Franken Entlastung.

Die erste Massnahme (A.1) sieht die Abschaffung der Steuerrekurskommission vor. Beschwerden gegen Steuerentscheide sollen künftig direkt vom Verwaltungsgericht behandelt werden. Dies entspricht der Praxis in vielen Kantonen und spart Kosten.

Die zweite Massnahme (A.2) begrenzt den Fahrkostenabzug bei den Steuern neu auf 6000 Franken. Bisher war dieser unbegrenzt. Betroffen sind rund 12 % der Haushalte. Die Massnahme führt zu Mehreinnahmen von etwa 700’000 Franken. Politisch umstritten war vor allem die Höhe der Begrenzung, da sie einer indirekten Steuererhöhung gleichkommt.

Mit der dritten Massnahme (A.3) wird die Reisekostenentschädigung für Lernende gestrichen. Nur wenige profitieren davon, und sie ist nicht zielgerichtet. Die Einsparung ist klein (ca. 17’000 Franken), wurde aber dennoch beschlossen.

Die vierte Massnahme (A.4) führt eine ökologische Abgabe für Wasserkraftwerke ein. Diese soll die Umweltschäden an Gewässern ausgleichen und in Renaturierungsprojekte fliessen. Sie bringt zusätzliche Einnahmen von 150’000 bis 200’000 Franken und basiert auf dem Verursacherprinzip.

Der Landrat beurteilt das Gesamtpaket als sinnvoll zur Stabilisierung der Finanzen und empfiehlt deutlich die Annahme.

Die SVP empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

📖 § 6 A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus / B. Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung / C. Änderung des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz (Projekt «Stärkung der Krisensicherheit des politischen Systems»)

Mit den vorliegenden Anträgen soll die Krisensicherheit und somit Handlungsfähigkeit der Politik während Krisen sichergestellt werden.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

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Die Vorlage «Stärkung der Krisensicherheit des politischen Systems» im Kanton Glarus reagiert auf Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie. Obwohl der Kanton die Krise gut bewältigte, wurden rechtliche Lücken sichtbar. Beispiele sind das Vorgehen beim Ausfall der Landsgemeinde oder bei die Handlungsfähigkeit von Behörden. Ziel der Vorlage ist es, klare, verständliche und flexible Regeln für Krisensituationen zu schaffen.

Zentral ist die Trennung von Dringlichkeitsrecht und Notrecht. Das Dringlichkeitsrecht erlaubt es dem Landrat oder dem Regierungsrat, in zeitlich dringenden Fällen rasch zu handeln, auch wenn die zuständigen Organe nicht tagen können. Das Notrecht hingegen kommt nur im eigentlichen Notstand zum Einsatz. In solchen Situationen kann der Regierungsrat ausserordentliche Massnahmen treffen und teilweise von der Verfassung abweichen, allerdings zeitlich begrenzt und unter Kontrolle von Landrat und Landsgemeinde.

Zudem wird geregelt, wie die Handlungsfähigkeit von Behörden sichergestellt wird, wenn Mitglieder ausfallen und keine Wahlen möglich sind. Auch Grossversammlungen wie die Landsgemeinde sollen krisenresistenter werden. Die Vorlage bringt keine direkten finanziellen Folgen, stärkt aber die staatliche Reaktionsfähigkeit.

Die SVP unterstützt – wie Regierungs- und Landrat – die Vorlage mit grosser Mehrheit und empfiehlt ihre Annahme. Verweist jedoch darauf, dass solche Ausnahmebestimmungen immer mit Augenmass angewendet werden müssen.

🚘 § 7 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Aufgrund neuer Antriebssysteme bei Fahrzeugen (unter anderem elektrisch) muss die Bemessungsgrundlage für Strassenverkehrsabgaben angepasst werden.

Die SVP unterstützt die grundlegende Stossrichtung, beantragt aber bei den Artikeln 19, 20 Absatz 2 ff., 22 Absatz 4 ff. und 24 auf eine Erhöhung von 20% zu verzichten. Artikel 28 ist zu streichen. Eine ideologische Förderung von Elektrofahrzeugen ist nicht mehr angezeigt.

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Das neue Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben im Kanton Glarus reagiert auf die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen, die im bisherigen System aufgrund fehlenden Hubraums nicht besteuert werden. Dadurch drohen langfristig erhebliche Steuerausfälle. Ziel der Revision ist ein technologieneutrales, einfaches und langfristig stabiles System mit gleichbleibenden Gesamteinnahmen und einer gewissen ökologischen Lenkungswirkung.

Künftig wird die Steuer für Personenwagen nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Gesamtgewicht und Leistung berechnet. Damit können alle Antriebsarten gleich behandelt werden. Für andere Fahrzeuge gelten spezifische Kriterien wie Gewicht oder Nutzlast. Elektrofahrzeuge erhalten zur Abfederung des Systemwechsels während vier Jahren einen Rabatt von 25 %. Zusätzlich haben aber die Elektrofahrzeuge einen Rabatt auf Leistung und Gewicht, welche für immer beibehalten wird.

Das heutige Bonus-Malus-System wird abgeschafft, da es seine Ziele nicht erreicht hat und administrativ aufwendig ist. Die neue Regelung soll einfacher und gerechter sein. Insgesamt zahlen rund 45 % der Fahrzeughalter künftig ähnlich viel wie heute, während etwa ein Drittel weniger und ein Viertel mehr bezahlt.

Im Landrat war die Vorlage weitgehend unbestritten. Besonders intensiv diskutiert wurde die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Während einige eine vollständige Gleichbehandlung ohne Rabatt forderten, wollten andere stärkere Fördermassnahmen. Der beschlossene Kompromiss sieht eine befristete Ermässigung vor. Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde deutlich, dem neuen Gesetz zuzustimmen.

Die SVP stimmt der Gesetzesänderung im Grundsatz zu, stellt aber die folgenden Anträge:

Es sei von der vorgesehenen generellen Erhöhung der Tarife für besondere Fahrzeugkategorien und Anhänger um 20 Prozent aufgrund der Teuerung abzusehen; die Tarife in den Artikeln 19, 20 Absatz 2 ff., 22 Absatz 4 ff. und 24 seien auf dem aktuell geltenden Stand zu belassen.

Artikel 28 sei ganz zu streichen und somit auf eine weitere ideologische Rabattierung von Elektrofahrzeugen zu verzichten.

🚲 § 8 Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten»

Der Memorialsantrag verlangt, dass ein fixer Anteil der Strassenverkehrssteuern für Velorouten eingesetzt wird. Das ist weder aus demokratischer noch fachlicher Sicht sinnvoll.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Ablehnung).

Weitere / ausführliche Informationen

Der Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten» der GLP des Kantons Glarus fordert, dass künftig mindestens 10 % der Einnahmen aus den Strassenverkehrssteuern in den Ausbau von Velorouten für den Alltagsverkehr investiert werden. Ziel ist es, ein sicheres, durchgehendes und attraktives Velowegnetz zu schaffen und damit den Veloverkehr zu fördern. Die Antragsteller argumentieren, dass der Kanton hier Nachholbedarf habe und eine bessere Infrastruktur sowohl die Umwelt als auch die Lebensqualität und den Verkehr entlasten würde. Zudem brauche das neue Veloweggesetz eine gesicherte Finanzierung, um wirksam umgesetzt zu werden.

Heute entscheidet der Landrat jährlich im Budget über die Mittel für Veloprojekte. 2024 wurden rund 90’000 Franken investiert, während die geforderten 10 % etwa 1,06 Millionen Franken ausgemacht hätten. Befürworter sehen darin keine Mehrkosten, sondern eine Umverteilung zugunsten nachhaltiger Mobilität und mehr Planungssicherheit.

Regierungsrat und Gegner lehnen den Antrag jedoch ab. Sie betonen, dass der aktuelle Finanzierungsmodus sinnvoll sei, da er sich an konkreten Projekten orientiere. Eine feste Zweckbindung von Geldern würde die finanzielle Flexibilität einschränken und könnte dazu führen, dass Geld ohne klaren Bedarf ausgegeben wird. Zudem sei die Velowegnetzplanung noch nicht abgeschlossen, weshalb der tatsächliche Mittelbedarf unklar sei. Auch bestehe die Gefahr ineffizienter Investitionen.

Im Landrat wurde ebenfalls kritisiert, dass ein fixer Anteil der Steuereinnahmen die Prioritätensetzung erschwere und Mittel blockiere. Gleichzeitig wurde betont, dass bereits heute regelmässig in die Veloinfrastruktur investiert werde.

Die SVP empfiehlt – wie der Regierungsrat und die Mehrheit des Landrats – den Memorialsantrag abzulehnen.

🚜 § 9 Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht

Mit der Gesetzesänderung wird dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung getragen. Damit soll diese langfristig gestärkt werden.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

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Die Vorlage betrifft eine Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes im Kanton Glarus, um es an aktuelle Entwicklungen und künftige Herausforderungen anzupassen. Hintergrund ist ein starker Strukturwandel: Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe nimmt seit Jahrzehnten ab, während die verbleibenden Betriebe grösser werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Umwelt, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit.

Ein zentrales Ziel der Revision ist die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Beratung. Diese soll flexibler organisiert und bei Bedarf auch an externe Fachstellen übertragen werden können. Zudem wird das Gesetz stärker auf die zukünftige Agrarpolitik des Bundes (ab 2030) ausgerichtet, die das gesamte Ernährungssystem einbezieht – von der Produktion bis zum Konsum. Neu kann der Kanton auch die Kennzeichnung und den Schutz regionaler Produkte gezielt fördern.

Eine wichtige Änderung betrifft die Alpwirtschaft: Alpen gelten künftig nicht mehr als landwirtschaftliche Gewerbe, sondern als Grundstücke. Dadurch wird die Berechnung der Pachtzinsen angepasst und rechtlich an das Bundesrecht angeglichen. Neu sind gezielte Zuschläge möglich, bei guter Erschliessung oder je nach Nutzungsart. Insgesamt sollen so fairere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für Eigentümer und Bewirtschafter entstehen, auch wenn die Einnahmen der Verpächter leicht sinken könnten.
Weitere Anpassungen betreffen die Möglichkeit, administrative Aufgaben (z. B. bei Direktzahlungen) teilweise auszulagern, sowie eine stärkere Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verschuldung bei Investitionen in Landwirtschaftsbetriebe.

Im Landrat war die Notwendigkeit der Vorlage unbestritten. Diskussionen gab es vor allem zur Auslagerung von Aufgaben und zu den genauen Auswirkungen der neuen Pachtregelungen. Eine Rückweisung wurde jedoch abgelehnt, da Handlungsbedarf besteht, um Bundesrecht einzuhalten.

Die SVP empfiehlt – wie die Mehrheit des Landrats – der Vorlage zuzustimmen.

🐺 § 10 A. Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» / B. Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Die Rückkehr des Wolfes bringt neue Probleme. Mit der vorliegenden Änderung sollen geschädigte Tierhalter einfacher entschädigt werden können. Langfristig bleibt die Regulation der Wolfsbestände aber die einzige Lösung.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

Weitere / ausführliche Informationen

Die Vorlage behandelt den Umgang mit Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere, insbesondere den Wolf, im Kanton Glarus. Bisher werden Entschädigungen nur ausbezahlt, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass ein Wolf den Schaden verursacht hat. Dies führte zu Unzufriedenheit bei Tierhaltern, insbesondere bei vermissten Tieren waren die Zahlungen von der Kulanz der zuständigen Behörde abhängig. Ein Memorialsantrag fordert deshalb eine klare Regelung.

Neu soll der Kanton auch dann Entschädigungen leisten, wenn ein Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf ein Grossraubtier zurückzuführen ist. In solchen Fällen erbringt der Tierhalter die Beweise, welche als Grundlage zur Entscheidungsfindung der neu geschaffenen Kommission aus Fachpersonen dienen. Voraussetzung bleibt jedoch ein fachgerecht umgesetzter Herdenschutz. Die Entschädigung beträgt in diesen Fällen 80 % des Tierwerts, wobei bei Schafen und Ziegen eine Bagatellgrenze gilt.

Zudem wird die Finanzierung neu geregelt: Schäden durch geschützte Tiere wie den Wolf werden künftig über das ordentliche Kantonsbudget bezahlt, nicht mehr über den Wildschadenfonds. Dieser Fonds bleibt für Schäden durch jagdbare Tiere zuständig und wird finanziell stabilisiert. Insgesamt entstehen dem Kanton Mehrkosten von etwa 10’000 bis 25’000 Franken pro Jahr.
Die Vorlage stiess im Landrat auf breite Zustimmung. Kritische Stimmen bemängelten den zusätzlichen Aufwand und die schweizweit einzigartige Regelung, sowie die Vorgehensweise der Regierung mit einer Gesetzesänderung an die Landsgemeinde zu gelangen und nicht zuerst über den Memorialsantrag als solches zu befinden, diese Stimmen konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Der Landrat empfiehlt deutlich, die Gesetzesänderung anzunehmen und den Memorialsantrag als erledigt abzuschreiben.

Die SVP empfiehlt Zustimmung, da sie die Anliegen der Landwirtschaft stärkt und eine gerechte Entschädigung für Tierhalter vorsieht. Dennoch ist für die SVP klar, dass langfristig nur eine gezielte Regulation der Wolfsbestände eine tatsächliche Besserung der Situation bringt. 

📖 § 11 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Mit der Gesetzesänderung wird Bundesrecht vollzogen. Die SVP steht dem Ausbau der IPV jedoch kritisch gegenüber.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

Weitere / ausführliche Informationen

Die Vorlage betrifft die Anpassung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz im Kanton Glarus aufgrund neuer Bundesvorgaben. Hintergrund sind steigende Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien, die besonders Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen belasten. Der Bund verpflichtet die Kantone, mehr Mittel für Prämienverbilligungen bereitzustellen. Für Glarus bedeutet dies jährliche Mehrkosten von über 8 Millionen Franken.

Das Prämienverbilligungssystem wird grundlegend reformiert: Neu erhalten Anspruchsberechtigte die Verbilligung automatisch, ohne Antrag. Dadurch sollen mehr Personen profitieren, da bisher bis zu 35 % keinen Antrag stellten. Zudem wird ein Sozialziel eingeführt: Krankenkassenprämien sollen maximal 15 % des verfügbaren Einkommens betragen. Gleichzeitig entscheidet künftig der Landrat im Budget über die Höhe der Mittel, wodurch die Ausgaben besser steuerbar werden.

Weitere Anpassungen betreffen die einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen ab 2028, Änderungen bei der Spitalfinanzierung sowie organisatorische Anpassungen im Gesundheitswesen, etwa bei der Psychiatrieversorgung. Auch wird die Aufbewahrungsfrist für Patientendaten auf 20 Jahre verlängert.

Im Landrat war die Vorlage grundsätzlich unbestritten. Diskutiert wurde insbesondere eine Senkung des Sozialziels auf 12 %, um einkommensschwache Haushalte stärker zu entlasten. Dieser Vorschlag wurde jedoch wegen zusätzlicher Kosten von rund 5 Millionen Franken abgelehnt. Insgesamt wird die Reform als Verbesserung des Systems bewertet, auch wenn sie höhere Ausgaben verursacht.

Die SVP empfiehlt in der Regel bei solchen Vorlagen Zurückhaltung bei steigenden Staatsausgaben und betont die Notwendigkeit von Kostenkontrolle im Gesundheitswesen. In diesem Fall unterstützt sie tendenziell die unveränderte Vorlage ohne zusätzliche Ausweitungen (also ohne Senkung auf 12 %) und legt Wert auf finanzpolitische Disziplin.

💰 § 12 Gewährung eines Verpflichtungskredits über 1,4 Millionen Franken für die Projektierung neuer Verwaltungsgebäude in Glarus

Mit einem neuen Verwaltungsgebäude können die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und langfristig kostengünstiger erbracht werden.

Die SVP unterstützt den Antrag von Regierungsrat und Landrat (Zustimmung).

Weitere / ausführliche Informationen

Die Vorlage betrifft die Gewährung eines Verpflichtungskredits von 1,4 Millionen Franken für die Projektierung neuer Verwaltungsgebäude im Zentrum von Glarus. Hintergrund ist die geplante Zusammenführung der bislang auf drei Standorte verteilten Sozialen Dienste an einem zentralen Ort. Diese Massnahme basiert auf dem Entscheid der Landsgemeinde 2024, einer Organisationsanalyse und soll Abläufe vereinfachen, Zuständigkeiten klären und die Qualität der Dienstleistungen weiter verbessern.
Möglich wird das Projekt durch den Umzug des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales nach Ziegelbrücke, wodurch mehrere kantonale Liegenschaften frei werden. Auf dieser Parzelle sollen zwei Neubauten entstehen, während ein bestehendes Gebäude teilweise erhalten bleibt. Neben den Sozialen Diensten sollen auch weitere Verwaltungseinheiten wie das Passbüro oder der Zivilstands Dienst untergebracht werden. Dadurch entsteht ein zentraler, gut zugänglicher Standort für die Bevölkerung.

Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 11,5 Millionen Franken geschätzt, über die später die Landsgemeinde separat entschieden wird. Die neuen Gebäude sollen wirtschaftlich, energieeffizient und nachhaltig sein sowie den Anforderungen der kantonalen Immobilienstrategie entsprechen. Zudem ermöglicht die Zentralisierung Einsparungen bei Mieten und Betriebskosten sowie eine bessere Nutzung bestehender Flächen.

Der Landrat unterstützte die Vorlage klar. Besonders begrüsst wurden der gewählte Standort, die frühzeitige Mitsprache durch den Projektierungskredit sowie die Durchführung eines Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren, um Qualität und Kosten zu optimieren.

Die SVP empfiehlt, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.

Kontakt SVP GL

Adrian Hager
8867 Niederurnen
praesident@svp-gl.ch

Kontakt Junge SVP GL

Simon Toggenburger
8753 Mollis
praesident@junge.svp-gl.ch

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