Postulat «Wahlwerbung – einfach machen!»
Sehr geehrter Herr Landratspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Artikel 81 der Landratsverordnung reichen die unterzeichnenden Landräte und die unterzeichnende Landrätin im Namen der SVP- und der FDP-Landratsfraktion folgendes Postulat zur Weiterleitung ein:
Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt, zu prüfen, wie die aktuell geltenden administrativen Voraussetzungen für die Eingabe und Bewilligung eines Gesuchs für temporäre Strassen-reklamen vereinfacht werden können. Ebenfalls soll eine Vereinheitlichung/Harmonisierung der Vorgaben für die Erteilung von Bewilligungen der verschiedenen Werbearten (temporäre Strassenreklame, Plakatanschlagstellen und Werbung an Baustellen der beschäftigten Betriebe) geprüft werden. Hierbei soll, wenn nötig die «Verordnung über das Plakat- und Reklamewesen an öffentlichen Strassen (Reklameverrordnung)» auf mögliche Vereinfachungen und Entbürokratisierungen überarbeitet werden.
Begründung
In den aktuellen Legislaturzielen wurde unter anderem das Bestreben, eine Erhöhung der politischen Partizipation der Bevölkerung zu erreichen, aufgenommen. Dieses Ziel kann beispielsweise mit Umfragen oder Kampagnen erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den aktiven politischen Gruppen möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Meinungsbildung wichtig sind. Dazu gehört auch die Plakatierung als Werkzeug, Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum einen auf eine bevorstehende Wahl oder Abstimmung aufmerksam zu machen und zum anderen Kernbotschaften an die Bevölkerung zu vermitteln.
Aktuell muss drei Wochen im Voraus ein Gesuch für eine temporäre Werbung eingereicht werden. Die Erfassung kann zwar unter anderem auch benutzerfreundlich online gemacht und direkt an die Kantonspolizei übermittelt werden. Die Kantonspolizei wiederum leitet das Gesuch an die, gemäss Verordnung, zuständige Bewilligungsstelle bei der Gemeinde weiter. Zum Schluss erhält der Gesuchssteller ein physisches Exemplar der Bewilligung mit doppelter Unterschrift (Beispiel Glarus Nord) von der Gemeinde zugestellt.
Aufgrund der bekanntlich raren personellen Ressourcen bei der Kantonspolizei und in den Gemeindeverwaltungen wäre es angebracht, eine effizientere und ressourcenschonendere Lösung zu suchen.
Allenfalls wäre das Anbringen von temporären Strassenreklamen innerhalb der definierten Anforderungen (wie Mindestabstände zu Strassen) zumindest jeweils für eine definierte Zeit vor kantonalen und eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsterminen bewilligungsfrei zu erlauben.
Wir danken für die Prüfung unseres Antrages und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung.