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4. Revision der Arbeitslosenversicherung
    - Ja zur ausgewogenen ALV-Revision

 
Am 26. September 2010 wird über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) abgestimmt. Die SVP des Kantons Glarus empfiehlt dem Glarner Volk, die Revision anzunehmen. Nur eine finanziell stabile ALV kann Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern.

Der Kantonalvorstand der Glarner SVP  hat am vergangenen Mittwoch mit 20:0 Stimmen die JA-Parole beschlossen. Die Ausgaben der ALV übersteigen seit Jahren die Einnahmen. Die Revision dient dazu, die Versicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Schulden von rund 7 Milliarden Franken abzubauen.

Die Revision sieht eine ausgewogene Mischung aus Minderausgaben und Mehreinnahmen vor. Einerseits werden gezielt gewisse Leistungen gekürzt, andererseits die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2% erhöht. Zusätzlich wird ein Solidaritätsprozent auf dem nicht versicherbaren Teil des Lohns zwischen 126'000 und 315'000 Fr. erhoben, um den Schuldenabbau zu beschleunigen. Die Besserverdienenden leisten damit einen Sonderbeitrag an die ALV.

Die Grundleistungen, wie die Höhe der Taggelder, werden durch die Revision nicht angetastet. Die Beitragszeit wird aber stärker an die Bezugsdauer gekoppelt und die Wartezeit vor dem Bezug des Taggelds wird teilweise verlängert. Die Sicherung der ALV dient damit auch der Missbrauchsbekämpfung.

>  JA zum Kampf gegen Arbeitslosentourismus, da arbeitslose Ausländer neu nur so viele Tage Arbeitslosengeld beziehen können, wie sie vorher auch einbezahlt haben. 
>  JA zum Zwang von jungen Ausländern bzw. jungen Personen mit Migrationshintergrund alle Arbeiten anzunehmen, die für sie zumutbar sind. 
>  JA zum Kampf gegen das im Ausland oft praktizierte Pendeln zwischen staatlichen Beschäftigungsprogrammen und Arbeitslosigkeit.

Auch bei einem Nein muss die ALV saniert werden. Um eine weitere Verschuldung zu verhindern, hat der Bundesrat im Juni beschlossen, die Lohnabzüge auf Anfang 2011 von 2,0 auf 2,5% zu erhöhen, falls die Revision abgelehnt wird. Die Erhöhung würde bei einem Nein somit mehr als doppelt so hoch ausfallen wie mit der Revision. Damit würde das Einkommen der Beschäftigten vermindert und die Lohnkosten für die Unternehmen würden stärker steigen als mit der Revision.
Rückfragen:

Peter Rothlin, Präsident SVP Kanton Glarus, Tel. 044 332 42 68


Pressemitteilung vom 3. September 2010

 


 
 

SVP Kanton Glarus
Dr. oec. Peter Rothlin
Landstrasse 12
8868 Oberurnen